Treppenlift im Mietshaus?

In jungen Jahren macht sich kaum jemand Gedanken über einen Treppenlift. Wohnungen in den oberen Etagen schrecken nicht ab, auch wenn kein Aufzug im Haus ist. Irgendwann kommt aber für jeden Menschen der Moment, wo nur ein Treppenlift die Lösung bringt, die man benötigt, um in der gewohnten Umgebung bleiben zu können. Trotzdem scheuen viele Menschen davor zurück, sich durch einen Treppenlift das Treppensteigen zu erleichtern, weil sie glauben, dass sie in einer Mietwohnung das dazugehörige Treppenhaus nicht verändern dürfen. Dazu ist zu sagen, dass der Eigentümer des Hauses in jedem Fall zustimmen muss, wenn einer der Mieter einen Treppenlift einbauen will. In den meisten Fällen wird das Einverständnis zum Treppenlift nicht verweigert. Spätestens dann, wenn der Vermieter erfährt, dass der Treppenlift die baulichen Verhältnisse nicht verändert und dass auf ihn keine Kosten zukommen, wird er sich nicht dagegen stellen. Die Kosten für den Treppenlift Einbau können allerdings auch ein Faktor sein, der bei den Betroffenen zunächst nicht auf Begeisterung stößt. Nur in wenigen Ausnahmefällen steuert die Kranken- oder Pflegekasse oder auch die öffentliche Hand einen Anteil bei, meistens muss aber der Treppenlift aus eigener Tasche bezahlt werden. Es lohnt sich aber immer, bei den genannten Stellen nachzufragen und dabei auch das Versorgungsamt als Möglichkeit für einen Zuschuss nicht zu vergessen. Zu guter Letzt kann auch eine Anfrage an die Hausgemeinschaft ein erfreuliches Ergebnis bezüglich der Treppenlift Kosten bringen.

Kommentare

Antwort hinterlegen