Zuschuß für Treppenlifter

Ein Treppenlift Einbau kann teuer werden. Darauf verzichten muss allerdings keiner, der auf einen Treppenlift angewiesen ist. Wer die Kosten für einen Treppenlift nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen kann, darf auf mögliche Zuschüsse hoffen. Die können zum einen von der Krankenkasse, zum anderen aber auch vom Landeswohlfahrtsverband gewährt werden.

Bei den Krankenkassen kann ein Treppenlifter zu den so genannten Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen zählen. Sind also Umbauten in der Wohnung notwendig, damit ein Pflegedürftiger in seiner Wohnung selbstständiger leben kann und/oder nach dem Umbau besser gepflegt werden kann, dann können Zuschüsse für diese Maßnahmen – dazu gehören auch Treppenlifte – in Höhe von bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme gezahlt werden.

Allerdings ist die Höhe der Leistungen immer abhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen. Als Eigenanteil müssen in der Regel 10 Prozent der Kosten dieser Maßnahme getragen werden. Dies ist allerdings begrenzt auf höchstens 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt dienen. Wenn der Pflegebedürftige über kein Einkommen verfügt, wird der Eigenanteil nicht erhoben.

Zu den Maßnahmen, die bezuschusst werden können, gehören neben dem Einbau eines Treppenlifts auch Türverbreiterungen (für Rollstuhlfahrer) oder der Umbau des Badezimmers, sofern diese Maßnahme notwendig ist. Auch kleinere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können mit Zuschüssen finanziert werden. Bevor allerdings die Zuschüsse in Anspruch genommen werden, muss die Maßnahme in der Regel bei der Pflegekasse beantragt und vom Medizinischen Dienst (MDK) überprüft werden.