Neues Zuschussprogramm der KfW-Bank für Treppenlifter
Seit 1. Mai 2010 bietet die KfW-Förderbank ein neues Zuschussprogramm (455) für den altersgerechten Umbau von Wohnungen und Häusern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Zuschusses ist, dass beim Umbau Eigenmittel aufgewendet werden.
Der Zuschuss für Umbaumaßnahmen kann direkt bei der KfW-Förderbank – vor dem Beginn der Umbaumaßnahmen - beantragt werden und wird bei Bewilligung direkt aufs eigene Konto überwiesen. Ob es sich bei den Umbaumaßnahmen um selbst genutztes oder vermietetes Wohneigentum handelt, ist für die Bewilligung des Zuschusses nicht relevant.
Es werden durch das Programm alle Maßnahmen gefördert, die Barrieren reduzieren. Dazu zählen unter anderem die Verbreiterung von Türöffnungen, beispielsweise für Rollstuhlfahrer, der Umbau von Sanitärräumen, um etwa einen Badewannenlift zu installieren, die Verbesserung zur Wohnung selbst, wie etwa durch beidseitige Handläufe im Treppenhaus. Ob ein Treppenlift infrage kommt, wird im Einzelfall zu prüfen sein.
Wenn keine Zuschüsse durch die KfW-Bank gewährt werden können, sei es für den Einbau eines Treppenlifters, die Installation eines Badewannenlifters oder den Einsatz eines Rohlstuhlliftes, lohnt es sich in jedem Fall bei der Krankenkasse nachzufragen. Eine Teilfinanzierung eines Treppenlifts wird von den Krankenkassen in der Regel dann gewährt, wenn der Versicherte und Antragsteller in eine Pflegestufe eingeordnet wurde. Eine Anfrage bei der Krankenkasse sollte daher vor Beginn der Umbaumaßnahmen immer gestellt werden, sei es für einen Badewannenlift, Rollstuhllift oder Treppenlift.
