Treppenlift für Rollstuhlfahrer
Treppenlifte für Rollstuhlfahrer geben Rollstuhlfahrern die Möglichkeit, jederzeit ohne fremde Hilfe Treppen sicher zu bewältigen. Diese Treppenlifte können an der Innen- oder Außenseite geführt werden und sind sowohl im Innen- als auch im Außenbereich einsetzbar. Meist werden diese Lifte speziell für Rollstuhlfahrer als Plattformlift bezeichnet, da sie über eine Plattform verfügen, auf die der Rollstuhl gerollt werden kann. Die Plattformlifte können für Stufen, Treppen oder Absätze eingesetzt werden und eignen sich neben dem Einsatz in öffentlichen Gebäuden auch für den privaten Bereich. In Fällen, in denen der Umstieg vom Rollstuhl auf einen normalen Sitz-Treppenlift nicht möglich ist, ist ein Plattformtreppenlift eine ideale Lösung, um Höhenunterschiede sicher zu überwinden.
Da es verschiedene Einsatzzwecke für einen Plattformlift gibt und jedes Haus seine individuellen Gegebenheiten hat, an die der Plattformlifter angepasst werden muss, gibt es zahlreiche Plattformlift Sonderlösungen, die sich nach der jeweiligen Umgebung und den individuellen Anforderungen richten. Um den richtigen Plattformlift zu finden, sollten man sich ausreichend Zeit nehmen, denn der Einbau eines Plattformliftes ist meist sehr kostenintensiv. Allerdings gibt es wie beim Einbau eines Sitz-Treppenliftes auch beim Plattformlifter die Möglichkeit, Zuschüsse für den Treppenlift zu beantragen. Diese können auf Antrag durch die Krankenkassen oder die Landeswohlfahrtsverbände gewährt werden.
Zuschuß für Treppenlifter
Ein Treppenlift Einbau kann teuer werden. Darauf verzichten muss allerdings keiner, der auf einen Treppenlift angewiesen ist. Wer die Kosten für einen Treppenlift nicht komplett aus eigener Tasche bezahlen kann, darf auf mögliche Zuschüsse hoffen. Die können zum einen von der Krankenkasse, zum anderen aber auch vom Landeswohlfahrtsverband gewährt werden.
Bei den Krankenkassen kann ein Treppenlifter zu den so genannten Wohnumfeld verbessernden Maßnahmen zählen. Sind also Umbauten in der Wohnung notwendig, damit ein Pflegedürftiger in seiner Wohnung selbstständiger leben kann und/oder nach dem Umbau besser gepflegt werden kann, dann können Zuschüsse für diese Maßnahmen – dazu gehören auch Treppenlifte – in Höhe von bis zu 2.557 Euro pro Maßnahme gezahlt werden.
Allerdings ist die Höhe der Leistungen immer abhängig vom Einkommen des Pflegebedürftigen. Als Eigenanteil müssen in der Regel 10 Prozent der Kosten dieser Maßnahme getragen werden. Dies ist allerdings begrenzt auf höchstens 50 Prozent der monatlichen Bruttoeinnahmen, die zum Lebensunterhalt dienen. Wenn der Pflegebedürftige über kein Einkommen verfügt, wird der Eigenanteil nicht erhoben.
Zu den Maßnahmen, die bezuschusst werden können, gehören neben dem Einbau eines Treppenlifts auch Türverbreiterungen (für Rollstuhlfahrer) oder der Umbau des Badezimmers, sofern diese Maßnahme notwendig ist. Auch kleinere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen können mit Zuschüssen finanziert werden. Bevor allerdings die Zuschüsse in Anspruch genommen werden, muss die Maßnahme in der Regel bei der Pflegekasse beantragt und vom Medizinischen Dienst (MDK) überprüft werden.
